Alles, was Sie über unsere Leistungen wissen sollten
Häufig gestellte Fragen
In unseren FAQs finden Sie Antworten zu typischen Fragestellungen rund um rechtliche Vertretung in Steuerstreitigkeiten und Erstattungsverfahren.
Sobald Sie einen Steuerbescheid erhalten, den Sie nicht nachvollziehen können oder dessen Berechnung Sie anzweifeln, empfiehlt sich eine frühzeitige juristische Prüfung. So können Fristen gewahrt und mögliche Einsprüche professionell vorbereitet werden.
Grundsätzlich sind der entsprechende Steuerbescheid, alle relevanten Belege und Rechnungen sowie gegebenenfalls frühere Schriftwechsel mit der Steuerverwaltung erforderlich. Je präziser die Unterlagen, desto gezielter kann Ihr Fall bearbeitet werden.
Die Verfahrensdauer hängt von Kanton zu Kanton und vom Umfang des Streitpunkts ab. In vielen Fällen ist mit mehreren Monaten zu rechnen. Durch eine sorgfältige Vorbereitung und klare Kommunikation kann die Bearbeitungszeit optimiert werden.
Unsere Vergütung basiert auf dem Umfang des Mandats und dem erforderlichen Aufwand. Nach einer Erstprüfung erstellen wir einen transparenten Kostenvoranschlag, damit Sie die Auslagen stets nachvollziehen können.
Ja, grundsätzlich kann jeder administrative Entscheid, der eine Steuerbelastung ausweist, angefochten werden. Einschränkungen ergeben sich lediglich aus formalen Fristen oder fehlenden Rechtschutzklauseln im Bescheid.
Wir prüfen zunächst sämtliche Zahlungen und Bescheide auf mögliche Überzahlungen, bereiten einen formellen Rückforderungsantrag vor und koordinieren die Korrespondenz mit der Steuerverwaltung, bis die Erstattung ausgezahlt wird.
In der Regel beträgt die Einspruchsfrist 30 Tage ab Zustellung des Steuerbescheids. Überschreitung dieser Frist kann zum Verlust der Rechtsmittel führen, daher ist eine zügige Reaktion essenziell.
Nach der Mandatsübernahme erfolgt eine detaillierte Analyse Ihrer Unterlagen. Anschliessend erarbeiten wir eine Strategie, stimmen das Vorgehen mit Ihnen ab und setzen es unter Einhaltung aller Fristen um.
Wir sind in der ganzen Schweiz verfügbar. Unser Hauptsitz befindet sich in Bern, doch wir vertreten Mandanten kantonsübergreifend vor allen relevanten Behörden und Gerichten.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis einer Stunden- oder Pauschalvergütung, die wir vorab mit Ihnen festlegen. So behalten Sie die Kosten stets im Blick und können die Zusammenarbeit effizient planen.
Unsere Kombination aus spezialisiertem Steuerrechtsexpertenwissen, individueller Beratung und transparentem Vorgehen unterscheidet uns. Wir legen Wert auf pragmatische Lösungen und eine offene Kommunikation.